Was wird geleistet?
Bei Krankheit oder Unfall erstatten wir Ihnen - ohne Selbstbehalt - die nachgewiesenen Kosten für:
- medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
- Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- einen medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
- Überführung bei Tod der versicherten Person oder Bestattung im Ausland
- Bei einer Frühgeburt werden (in Abweichung von § 1 des Allgemeinen Teils der VB-UR 2003) auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bis zu einem Betrag von 50.000,- EUR übernommen.
- medizinsdch notwendiger Aufenthalt in einer Dekompressionskammer
Was ist im Schadenfall zu tun?
Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die Angaben enthalten müssen über:
- den Namen und die Anschrift des Behandlers
- den Namen der behandelten Person
- die Krankheitsbezeichnung
- den Behandlungszeitraum
- die Art der erbrachten Leistungen
- die Bezeichnung der ausländischen Währung
- die Buchungsbestätigung
Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird für Sie ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten Notruf-Service organisiert. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter der Tel.-Nr. 0180/5256256 erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.
SCHADENMELDUNGEN
Im Schadenfall senden Sie bitte den Versicherungsnachweis und die vorgenannten Unterlagen an die:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Internet: www.hmrv.de
Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen in der Schadenbearbeitung kommen.