FAQ Reisekrankenversicherung

Was wird geleistet?

Bei Krankheit oder Unfall erstatten wir Ihnen - ohne Selbstbehalt - die nachgewiesenen Kosten für:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
  • Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • einen medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Inland
  • Überführung bei Tod der versicherten Person oder Bestattung im Ausland
  • Bei einer Frühgeburt werden (in Abweichung von § 1 des Allgemeinen Teils der VB-UR 2003) auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bis zu einem Betrag von 50.000,- EUR übernommen.
  • medizinsdch notwendiger Aufenthalt in einer Dekompressionskammer

Was ist im Schadenfall zu tun?

Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die Angaben enthalten müssen über:

  • den Namen und die Anschrift des Behandlers
  • den Namen der behandelten Person
  • die Krankheitsbezeichnung
  • den Behandlungszeitraum
  • die Art der erbrachten Leistungen
  • die Bezeichnung der ausländischen Währung
  • die Buchungsbestätigung

Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird für Sie ausschließlich von den Spezialisten unseres weltweiten Notruf-Service organisiert. Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter der Tel.-Nr. 0180/5256256 erreichbar. Bei Anrufen aus dem Ausland beachten Sie bitte die jeweilige Vorwahl für Deutschland.

SCHADENMELDUNGEN

Im Schadenfall senden Sie bitte den Versicherungsnachweis und die vorgenannten Unterlagen an die:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg


Internet: www.hmrv.de

Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen in der Schadenbearbeitung kommen.

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