FAQ Reise-Unfallversicherung

Versicherungssumme

€ 20.000,- im Todesfall (bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall € 5.000,-) bis zu € 40.000,- im Invaliditätsfall

Was ist versichert ?

  • Versichert ist der Todesfall infolge eines versicherten Unfallereignisses.
    • Entschädigung wegen Todesfall: Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres - vom Unfalltag an gerechnet - zum Tod, so wird Entschädigung nach der vereinbarten Todesfallsumme vereinbart.
  • Versichert ist der Invaliditätsfall infolge eines versicherten Unfallereignisses.
    • Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person,
      so entsteht Anspruch auf Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden.

Was ist im Schadenfall zu tun ?

  • Bei einem Unfall ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
  • Der Unfall ist unverzüglich der HanseMerkur zu melden.
  • Ein Unfall mit Todesfolge ist innerhalb von 48 Stunden der HanseMerkur anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall selbst bereits
    angezeigt wurde.

SCHADENMELDUNGEN

Im Schadenfall senden Sie bitte den Versicherungsnachweis und die vorgenannten Unterlagen an die:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg


Internet: www.hmrv.de

Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu zeitlichen Verzögerungen in der Schadenbearbeitung kommen.

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